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Warndreieck
In Europa ist die Mitführung von mindestens einem (z. T. zwei) Warndreieck(en) in Kraftfahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben. Durch die Absicherung von Unfällen oder Pannen mit Hilfe eines Warndreiecks soll die Gefahrenstelle, insbesondere bei Dunkelheit, bereits frühzeitig für Dritte ersichtlich werden. Die von HEPP angebotenen Warndreiecke entsprechen grundsätzlich den Anforderungen einer zugelassenen europäischen Prüfstelle und sind in verschiedenen Ausführungen und Größen lieferbar.