Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt nicht nur die Mitführung von Erste-Hilfe-Materialien gemäss DIN 13 164 vor, sondern es besteht auch die Mitführungspflicht eines Warndreiecks. Des weiteren schreiben die Berufsgenossenschaften für gewerblich genutzte Fahrzeuge die Mitführung einer Warnweste vor.
Ref.-Nr. 25990 |
Ref.-Nr. 25980 |
Ref.-Nr. 25960 |
Ref.-Nr. 26300 | |
Die HEPP Notfalltaschen beinhalten sowohl Verbandstoffe als auch Warndreieck (Notfalltasche STANDARD) sowie auf spezifischen Wunsch eine Warnweste (Notfalltasche KOMPLETT), wobei zu beachten ist: Die Warnweste sollte sich immer griffbereit unter dem Fahrersitz befinden und nicht im Kofferraum!
Bezeichnung: |
Notfalltasche STANDARD Auf besonderen Wunsch auch: Notfalltasche INDIVIDUAL (Ref.-Nr. 26300) |
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Inhaltsteile: |
Verbandstoffe DIN 13 164 in einer Mehrkammerfalttasche sowie ein kleines, stabiles und hochstehendes Euro Warndreieck. Wenn Sie mehr zu den einzelnen DIN Inhalten erfahren möchten, klicken Sie hier. |
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Material: |
Hülle aus hochwertigem Nylon- oder Polyestermaterial mit wasserabweisender PVC-Beschichtung, stabiler Reißverschluss mit 2 Läufern. |
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Farben: |
rot oder schwarz (STANDARD), |
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Abmessungen: |
ca. B 440 x H 100 x T 72 mm (STANDARD), |
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Gewicht: |
ca. 1,8 bis 2,0 kg |
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Bemerkung: |
Die Notfalltasche INDIVIDUAL (Ref.-Nr. 26300) erlaubt vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten durch kundenindividuelle Papier- bzw. Pappeinschieber. |