REACH – Informationen
REACH -Verordnung /Chemikaliengesetz
Das europäische Chemikaliengesetz fordert von jedem Unternehmen, dass es ggf. seine Kunden über Chemikalien in ihren Produkten informiert. Dieses gilt insbesondere für Chemikalien, die auf der REACH Kandidatenliste verzeichnet sind.
Gemäß REACH Verordnung Art. 33 informieren wir unsere Kunden über die jeweils neuen Veröffentlichungen der Europäischen Chemikalienagentur ECHA und weisen auf die aktuelle Kandidatenliste hin.
Gemäß unserer Informationsverpflichtung nach Art. 33 der REACh-Verordnung erklären wir hiermit, dass wir derzeit nicht davon ausgehen, dass die neuen Stoffe der Kandidatenliste in unseren Produkten mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind.
Sollten wir anderslautende Informationen erhalten, werden wir unserer Informationsverpflichtung nach Art. 33 der REACH-Verordnung nachkommen und die davon betroffenen Kunden einzeln unterrichten.
Für weitere Informationen zu den einzelnen Inhaltsstoffen verweisen wir auf die offizielle Internetseite der ECHA mit Hinweis auf die neue Kandidatenliste.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Hepp GmbH & Co. KG
Quellenhinweis:
„REACH Verordnung“ Erweiterung der Kandidatenliste.
Erweiterung der Kandidatenliste – Gefahrstoffe
Gemäß Informationspflicht der REACH-Verordnung Art. 33 informieren wir darüber, dass die Europäische Chemikalienagentur „ECHA“ die Kanditatenliste im Januar 2025 aktualisiert hat. Die Liste der besorgniserregenden Stoffe (SVHC) umfasst jetzt 247 Gefahrstoffe.
Quellenhinweis:
https://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table
Mit freundlichen Grüßen
HANS HEPP GmbH & Co. KG