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HEPP zertifiziert sein Umweltmanagement nach DIN ISO 14001

Das oft so hochgelobte Umweltbewusstsein führt in vielen Firmen leider immer noch ein Schattendasein. Nur wenige Mittelständler lassen sich heutzutage ihr Umweltmanagement zertifizieren.

Die HANS HEPP GmbH & Co. KG geht hier mit gutem Beispiel voran. Die Hamburger Verbandstoff-Fabrik hat ihr Umweltmanagementsystem im April 2005 nach der DIN ISO 14001 zertifizieren lassen und in ihr bereits bestehendes Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001:2000 integriert.

Die Zertifizierung des Umweltmanagements unterstreicht nun auch formell den seit vielen Jahren im Unternehmen gelebten „Umgang mit der Umwelt“.

 

 

HEPP wird Umweltpartner der Stadt Hamburg

Die HANS HEPP GmbH & Co. KG ist aufgrund des zertifizierten Umweltmanagementsystems sowie weiterer freiwilliger Umweltschutzleistungen in die Umwelt-Partnerschaft der Stadt Hamburg aufgenommen worden.

 

Die Umwelt-Partnerschaft Hamburg ist die mit Abstand größte norddeutsche Kooperation zwischen Wirtschaft und Verwaltung in Sachen Umwelt- und Ressourcenschutz. Basis sind freiwillige Umweltschutzleistungen auf Seiten der Betriebe und schnelle unbürokratische Dienstleistungen sowie Beratung und spezielle Förderprogramme auf Seiten der Verwaltung. Mehr als 275 Betriebe aus Industrie und Handwerk gehören der Umwelt-Partnerschaft an. Damit unterstreichen sie ihr Interesse am Umweltschutz und fördern den gegenseitigen Austausch des Know-hows.

 

Weitere Infos unter www.umweltpartnerschaft.hamburg.de ).

 

Die Hans Hepp GmbH & Co. KG greift gerne auf den Rat der Spezialisten im Umweltressort der Stadt Hamburg zurück. So wurde bereits Ende des Jahres 2004 ein gemeinsames Projekt zur Reduzierung des Energieverbrauches bei der Drucklufterzeugung erfolgreich durchgeführt. Auch in Zukunft sollen weitere gemeinsame Projekte folgen.

 

HEPP erhält Großhandelserlaubnis für Arzneimittel

Die HANS HEPP GmbH & Co. KG hat seitens der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit der Stadt Hamburg die Großhandelserlaubnis für Arzneimittel (AMG) gemäß § 52 a Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes erhalten.

Das Unternehmen erfüllt somit die Anforderungen zum Großhandel mit Arzneimitteln i. S. des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des AMG.

Die erteilte Erlaubnis ergänzt die Produktpalette der Verbandstoff-Fabrik und ermöglicht eine noch umfangreichere Betreuung der Kunden, insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes.