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Für Baustellen mit bis zu 10 Versicherten muss mindestens ein „kleiner“ Betriebsverbandkasten DIN 13 157 vorgehalten werden.

Anstelle eines „großen“ Betriebsverbandkasten DIN 13 169 können aber auch 2 x „kleine“ Verbandkästen nach DIN 13 157 eingesetzt werden. Des weiteren empfiehlt es sich, zusätzliches, den Betriebsanforderungen entsprechendes ERSTE-HILFE-Material vorzuhalten. Der zuständige Betriebsarzt sollte für Empfehlungen kontaktiert werden.

Die Einhaltung der relevanten Vorschriften BGV A5 und ASR wird von den zuständigen Berufsgenossenschaften in regelmäßigen Abständen nachvollzogen, die u. a. auch die Vorhaltung von Betriebsverbandkästen prüft.

Es ist empfehlenswert, die noch sachgemäße Verwendbarkeit der Verbandstoffe regelmäßig zu überprüfen, da negative Umwelteinflüsse auf diese nicht auszuschließen sind.

Nachfolgend präsentieren wir unser umfangreiches Sortiment an Verbandkästen, -koffern und Verbandschränken, die grundsätzlich den Anforderungen der Berufsgenossenschaften und DIN-Normen entsprechen.

Für die sichere sichtbare und griffbereite Anbringung der Kästen und Koffer sind separate Halterungen erhältlich.

Abgerundet wird unser Produktprogramm durch berufsgerechte Erweiterungsfüllungen für die verschiedenen Handwerkergruppen,, einen Verbandkasten „Augen“ sowie Krankentragen und Feuerlöschdecken.

 

 

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