In Deutschland besteht neben der gesetzlichen Pflicht zur Mitführung einer Erste-Hilfe-Ausrüstung nach DIN 13 164 in Kraftfahrzeugen auch eine Mitführungspflicht für Warndreiecke und Warnwesten.
Die HEPP-Notfalltaschen bieten die Möglichkeit, alle Bestandteile gemeinsam aufzubewahren, so dass Sie als Ersthelfer in einer Notlage auch für Ihre persönliche Sicherheit sorgen können. Die Verbandstoffe nach DIN 13 164 befinden sich übersichtlich angeordnet in einer transparenten 6-Kammer-Falttasche. Alle Notfalltaschen werden zum Schutz in Folie eingeschweißt.
Die Abbildungen können unter Umständen vom Produkt abweichen.
Empfehlung: Die Warnweste sollte griffbereit z.B. in der Fahrertür gelagert werden.