Laut Unfallverhütungsvorschrift und Arbeitsstättenrichtlinie hat jeder Arbeitgeber die erforderlichen Mittel zur Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten bereitzustellen.
Die vorgeschriebene Grundausstattung an Erste-Hilfe Materialien entspricht der Norm DIN 13 157 oder DIN 13 169.
Die für den jeweiligen Betrieb anzuwendende Norm richtet sich nach Art der Tätigkeit und Anzahl der Beschäftigten. In unserer Rubrik INFOS finden Sie hierzu weitere Informationen.
Für diesen komplexen Bereich bieten wir unseren Kunden ein entsprechendes, hochwertiges und spezielles Sortiment.
Dazu gehört eine Vielzahl von Verbandkästen, -taschen, Sanitätskoffern oder -schränken, leer oder bereits mit DIN Inhalten gefüllt.
Spezielle berufsgruppengerechte Erweiterungsfüllungen für die Gastronomie, das Handwerk oder die Baustelle runden unser Produktportfolio ab, sodass unsere Kunden die Ausstattung individuell nach ihren Bedürfnissen anpassen können.